Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.1991 - 4 W 335/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9058
OLG Celle, 20.03.1991 - 4 W 335/90 (https://dejure.org/1991,9058)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.1991 - 4 W 335/90 (https://dejure.org/1991,9058)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 1991 - 4 W 335/90 (https://dejure.org/1991,9058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 979
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Krefeld, 03.05.2017 - 7 O 20/16

    Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!

    Dabei stellt die Entlastung rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis gegenüber dem Verwalter gem. § 397 Abs. 2 BGB dar, das jegliche Schadenersatzansprüche und andere konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die die Wohnungseigentümer bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt mindestens hätten erkennen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Dezember 1999, Az. 11 Wx 76/99, zitiert nach juris, Rdnr. 5; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2000, Az. 2 ZBR 136/99, zitiert nach juris, Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 20. März 1991, Az. 4 W 335/90, NJW-RR 1991, 979, 979 m. w. Nachw.).

    Die Entlastung sähe sich lediglich dann erschüttert, wenn es um Folgen der Tätigkeit der Beklagten ginge, die nicht auf bloße Unzulänglichkeiten oder Fehler bzw. Irrtümer der Verwaltung zurückzuführen sind, sondern ihren Ursprung in strafbarem Verhalten haben (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003, Az. V ZB 11/03, zitiert nach juris, Rdnr. 18, 19, 20 und 22; OLG Celle, Beschluss vom 20. März 1991, Az. 4 W 335/90, NJW-RR 1991, 979, 980).

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Dies bedeutet in der Regel, daß sie sich nur auf solche Vorgänge bezieht, die mit der Abrechnung zusammenhängen und in ihr dargestellt zu werden pflegen; vor allem handelt es sich dabei um die in die Abrechnung aufgenommenen Ausgaben und deren Berechtigung (vgl. BayObLGZ 1987, 86, 94; BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; WuM 1994, 43; OLG Celle NJW-RR 1991, 979 f.).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2010 - 14 U 52/09

    Schadensersatz wegen versäumter Beantragung einer Investitionszulage

    Bei bewusster Täuschung der Gesellschafter durch den Geschäftsführer scheidet allerdings eine Entlastung aus (vgl. OLG Celle NJW-RR 1991, 979).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht